Eine Reihe von nicht tarifgebundenen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen regeln die Vergütung der Mitarbeiter zunächst rein aufgrund einzelvertraglicher Festlegung im Arbeitsvertrag.
Bei wachsender Mitarbeiterzahl stellt sich oft die Frage, ob das Unternehmen eine grundlegende Systematik bei der Eingruppierung entwickeln möchte. Möglich ist die Bildung von betrieblichen Vergütungsgruppen. Ist eine Eingruppierungssystematik vorhanden, muss sie bei allen Einstellungen angewendet werden.
Die Arbeitswissenschaft berät nicht tarifgebundene Unternehmen, die eine betriebliche Vergütungssystematik entwickeln wollen. Die betriebliche Vergütungssystematik kann sich an die tariflichen Bestimmungen anlehnen: Die ERA Eingruppierungssystematik mit den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 12 kann als Strukturelement übernommen werden.
Die Vergütungssystematik kann aber auch ganz auf die betrieblichen Erfordernisse hin konzipiert werden und weniger beziehungsweise andere Anforderungsmerkmale enthalten. Die Arbeitswissenschaft berät nicht tarifgebundene Mitgliedsunternehmen, die ihr Entgeltsystem umstellen wollen. Bei den auftretenden juristischen Fragestellungen werden die Verbandsjuristen mit eingebunden.

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