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Leistungen

Fixes Entgelt

Als fixes Entgelt wird der Teil des Entgelts bezeichnet, der keine schwankenden (variablen) Bestandteile enthält. Möglich ist die Bildung von betrieblichen Vergütungsgruppen. Die betriebliche Vergütungssystematik kann sich dabei an die tariflichen Bestimmungen anlehnen: die ERA Eingruppierungssystematik mit den Entgeltgruppen EG 1 bis EG 12 kann als Strukturelement übernommen werden. Ist eine Eingruppierungssystematik vorhanden, muss sie bei allen Einstellungen angewendet werden. 

Die Vergütungssystematik kann aber auch ganz auf die betrieblichen Erfordernisse hin konzipiert werden und weniger beziehungsweise andere Anforderungsmerkmale enthalten. Die Arbeitswissenschaft berät nicht tarifgebundene Mitgliedsunternehmen, die ein Vergütungssystem entwickeln wollen. Bei den auftretenden juristischen Fragestellungen werden die Verbandsjuristen mit eingebunden.

Für die Festlegung der Entgelthöhe sind die M+E Tarifverträge ein möglicher Vergleichsmaßstab - sowohl aus Sicht des Arbeitgebers im Hinblick auf die Kosten als auch für Mitarbeiter und Bewerber im Hinblick auf die Attraktivität des Arbeitgebers, insbesondere im Vergleich mit anderen Betrieben. Sie können sich in der Effektivverdienststatistik über die gezahlten Tarifentgelte der M+E-Industrie informieren. Einen Überblick über die Gehälter in 24 Berufsbildern bietet die aufgabenbezogene Verdiensterhebung.

Definition der Bewertungskriterien

Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der Bewertungskriterien für ein fixes Entgelt. mehr

Bewertung der Arbeitsplätze

Wir unterstützen Sie bei der Bewertung von Arbeitsplätzen mittels betriebsspezifischer Kriterien. mehr