Zusätzlich zum Grundentgelt umfasst die Vergütung nach ERA (EntgeltRahmenAbkommen) ein leistungsabhängiges Entgelt. Das leistungsabhängige Entgelt vergütet eine Leistung, die überhalb der Bezugsleistung liegt. Im betrieblichen Schnitt sollen 14 Prozent der Grundentgeltsumme als leistungsabhängiges Entgelt gezahlt werden. Jeder einzelne Mitarbeiter soll je nach Leistung ein leistungsabhängiges Entgelt zwischen 0 und 28 Prozent erhalten können.
Wir beraten Sie bezüglich der allgemeinen Bestimmungen zum leistungsabhängigen Entgelt und der konkreten Ausgestaltung im Betrieb. Ebenso steht im Fokus, wie für den Betrieb sichergestellt werden kann, dass die Einhaltung der tariflich vorgegebenen Spanne von 14 Prozent bezogen auf die Grundentgeltsumme langfristig eingehalten werden kann.

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