Im ERA-Tarifvertrag sind drei Entgeltgrundsätze zur Ermittlung des leistungsabhängigen Entgelts festgelegt:
- Zeitentgelt
- Leistungsentgelt (Akkord, Prämie)
- Zielentgelt.
Das Leistungsergebnis ist abhängig vom Entgeltgrundsatz mit den nachfolgenden Methoden zu ermitteln:
| Entgeltgrundsatz |
Methode |
| Zeitentgelt |
Leistungsbeurteilung |
|
Leistungsentgelt |
Kennzahlenvergleich |
| Zielentgelt |
Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen einer Zielvereinbarung |
Jede Einführung oder Änderung dieser Entgeltgrundsätze und Methoden sowie die Festlegung des Geltungsbereichs ist mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Im Nichteinigungsfall ist als Konfliktlösungsmechanismus die Schnellschlichtung gemäß § 23 D Manteltarifvertrag (MTV) vorgesehen.
Auch eine Kombination der Entgeltgrundsätze per freiwilliger Betriebsvereinbarung ist nun möglich.
Unsere Experten beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten des leistungsabhängigen Entgelts und zeigen die Vor- und Nachteile der einzelnen Methoden auf.

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