Das Hausbankprinzip bedeutet, dass der Zugang zur Förderfinanzierung über die Hausbanken - private Banken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen - erfolgt. Die staatliche Förderbank stellt Kredite zur Verfügung, die von der Hausbank an die Kreditnehmer durchgereicht werden. Darüber hinaus übernimmt die Förderbank mit Bürgschaften, Haftungsfreistellungen oder Garantien einen Teil des Risikos der Hausbank.
Die mit den Finanzmarktvorschriften verbundenen Auflagen verlangen eine ordnungspolitisch marktnahe Ausrichtung staatlicher Förderprogramme. Die marktwirtschaftliche Orientierung der Förderprogramme zeigt sich beispielsweise bei der Zinsfeststellung. Grundlage der Zinsgestaltung ist der marktübliche, an der Bonität des Unternehmens ausgerichtete Zins, der entsprechend dem individuellen Förderprogramm durch Zinsabschläge für die Unternehmen attraktiver wird.
Es kann sich empfehlen, sich vor den Gesprächen mit der Hausbank umfassend bei der Förderbank über Fördermöglichkeiten zu informieren.
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