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Leistungen
Letzte Aktualisierung: 22. Juni 2011

Weiterführende Informationen und Links

 Die LfA Task Force

Seit 1996 unterstützt die LfA Förderbank Bayern mit einem Team von Fachleuten mittelständische bayerische Unternehmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher Krisen. Dabei spielen Größe und Branchenzugehörigkeit der Rat suchenden Betriebe keine Rolle. Die Task Force hilft schnell, unbürokratisch und für die Unternehmen kostenlos.

Die Task Force-Mitarbeiter erstellen eine genaue Situationsanalyse. Sie begleiten Sie bei Ihren Bankgesprächen und helfen dabei, Konsolidierungsdarlehen zu beantragen. 

Ansprechpartner der Task Force Süd: 

Dr. Alfred Neumann
Bankdirektor, Leiter Beratung
LfA Förderbank Bayern
Königinstr. 15
80539 München
Telefon 089-21 24-25 19
Telefax 089-21 24-22 16
alfred.neumann@lfa.de

Ansprechpartner der Task Force Nord: 

Herbert Antes
Leiter der repräsentanz Nürnberg
LfA Förderbank Bayern
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon 0911-81 00-810
Telefax 0911-81 00-850
herbert.antes@lfa.de 

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie

Prinzregentenstr. 28
80538 München
Telefon 089-21 62-0
Telefax 089-21 62-2760

Das Bayerische Wirtschaftsministerium stellt im Internet umfangreiche Informationen über Förderprogramme in Bayern zur Verfügung. Die Broschüre "Wegweiser zu Fördermöglichkeiten" fasst alle wichtigen Fördermöglichkeiten zusammen und können Sie am Ende der Seite herunterladen. 

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin 
Telefon 030-18 615-0
Telefax 030-18 615-7010
Förderberatung unter der Telefonnummer 030-18 615-8000

In einer eigenen Förderdatenbank stellt das Bundeswirtschaftsministerium umfassende Informationen über Förderprogramme zur Verfügung.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Weiterführende Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf dem Portal "Europa für Sie - Unternehmen" der Europäischen Kommission.

PWC-Beihilferechner für staatliche Bürgschaften 

Die vom Bund oder den Bundesländern zugunsten von Unternehmen übernommenen Förderangebote unterliegen dem EU-Beihilferecht und sind im Umfang begrenzt.
Für übernommene Bürgschaften zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten muss daher ein Beihilfewert errechnet werden.

PricewaterhouseCoopers (PWC) hat eine durch die Europäische Kommission genehmigte Methode erwickelt, die als Beihilferechner im Internet veröffentlicht ist. Mit Hilfe des Rechners können Sie den Beihilfewert Ihrer Kreditbürgschaft errechnen.

Die Links zu den oben beschriebenen Angeboten finden Sie in der rechten Spalte auf dieser Seite.

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