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Qualifizierung

Der Arbeitgeber stellt den betrieblichen Qualifizierungsbedarf fest, der anschließend mit dem Betriebsrat zu beraten ist. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden hierdurch weder eingeschränkt noch erweitert. Wir beraten Sie gern.

Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) vom 28. April 2006 und Erläuterungen

Der Tarifvertrag regelt die Durchführung der Qualifizierung von Mitarbeitern aufgrund des durch den Arbeitgeber festgestellten betrieblichen Qualfizierungsbedarfes. Sie können den Tariftext und die Erläuterungen hier abrufen. mehr nach Login