Der Arbeitgeber stellt den betrieblichen Qualifizierungsbedarf fest, der anschließend mit dem Betriebsrat zu beraten ist. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden hierdurch weder eingeschränkt noch erweitert. Wir beraten Sie gern.
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