Keine Pflicht zur ERA-Einführung nach Verbandsaustritt
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitgeber nach Austritt aus dem Arbeitgeberverband nicht verpflichtet ist, zu einem späteren Zeitpunkt betrieblich das Entgeltrahmenabkommen einzuführen. Wir informieren Sie über die Einzelheiten.