12.12.22 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
Einbringung von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit zum Jahreswechsel 2022/2023
Für den Jahreswechsel 2022/2023 ergeben sich beim Einbringen von Erholungsurlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Wir stellen Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen zur Verfügung.
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