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Autor*in des Beitrags
Veronika Gehrmann
Projekte, Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Grundsicherung
+49 (0)89-551 78-215 +49 (0)160-992 05 550 E-Mail senden15.12.22 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
Aufgrund der durch den Angriffskrieg Russland auf die Ukraine nach wie vor wirtschaftlich unsicheren Lage sowie der sich ankündigenden Rezession hat das Bundeskabinett am 14. Dezember 2022 die Sonderregelungen zum erleichterten Bezug beim Kurzarbeitergeld per Verordnung bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Damit gelten folgende Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Mitte kommenden Jahres:
- Absenkung des Mindestquorums auf 10 Prozent sowie Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
- Öffnung der Kurzarbeit für Leiharbeitnehmer*innen
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit vermieden werden. Auch Zeitarbeitsunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Arbeitnehmer*innen zu halten.
Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Sonderregelung ist richtiges Signal
Die Verlängerung der Kurzarbeitergeld Sonderregelungen bis Juni 2023 ist zu begrüßen. Es schafft in Zeiten eines anhaltenden Krisen-Cocktails Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte.