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Autor*in des Beitrags

Tatjana Vargas

Volks- und Außenwirtschaft, Europa, GUS

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16.05.23 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

11. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland wird diskutiert

Die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten ein elftes Sanktionspaket gegenüber Russland vorgeschlagen. Der Verordnungsvorschlag wurde wie gewohnt nicht öffentlich zugänglich gemacht. EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen kündigte an, dass

  • das Verbot der Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands auf weitere Güter ausgeweitet wird (aktuell gilt das Durchfuhrverbot für Dual-Use-Güter sowie Feuerwaffen);
  • „Schatten-Einrichtungen“ aus Russland und Drittländern, die Sanktionen absichtlich umgehen, verboten werden,
  • ein neues Rechtsmittel geschaffen werden soll, um Sanktionsumgehungen stärker zu bekämpfen.

Vorgehen gegen Weiterleitung sanktionierter Güter nach Russland

Aus mehreren Medienberichten geht hervor, dass der Verordnungsvorschlag der Kommission zwei entscheidende Vorstöße macht:

Der erste Vorstoß bezieht sich auf ein bereits existierendes Instrument. Anhang IV der Verordnung 833/2014 listet Unternehmen, die mit dem militärisch-industriellen Komplex Russlands zusammenarbeiten. Für diese Unternehmen gelten besonders strikte Ausfuhrbestimmungen in Bezug auf Dual-Use-Güter sowie Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands verwendet werden könnten. Mit dem 10. Sanktionspaket wurden erstmals neben russischen Unternehmen auch iranische in diese Liste aufgenommen. Nun soll Anhang IV um 35 zusätzliche Unternehmen ausgeweitet werden, darunter sieben oder acht aus Festland-China und Hongkong (nach Angaben der Financial Times wären 3HC Semiconductors, King-Pai Technology, Sinno Electronics, Sigma Technology, Asia Pacific Links, Tordan Industry, Alpha Trading Investments betroffen) sowie weitere aus Armenien, Usbekistan, Syrien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Diese Unternehmen stehen unter Verdacht, sanktionierte Güter an Russland weiterzuliefern.

Mit dem zweiten Vorstoß soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es dem Rat der EU ermöglichen würde, restriktive Maßnahmen gegen ganze Drittstaaten zu verhängen, die Russland bei Sanktionsumgehungen unterstützen. Das Verfahren soll zweistufig gestaltet werden. Zunächst sollen Drittstaaten nur gelistet werden und somit der Druck auf sie erhöht werden. Wenn diese Drittstaaten nicht kooperieren, soll im zweiten Schritt ein explizites Ausfuhrverbot folgen. Es ist jedoch unklar, welche Gütergruppen konkret von einem solchen Ausfuhrverbot erfasst werden würden.

Zu beachten ist, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten aktuell zum elften Sanktionspaket beraten und die genannten Vorschläge der Kommission modifizieren oder gar ablehnen können. Sobald das elfte Sanktionspaket verabschiedet ist, werden wir Sie umgehend darüber informieren.