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29.07.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

18. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland: Neue Güterlistungen

Im Zuge des 18. Sanktionspakets gegenüber Russland hat die Europäische Union bestehende Ausfuhr- und Durchverbote auf neue Güter ausgeweitet.

Ausfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs VII VO 833/2014

Anhang VII führt Waren, Software und Technologien auf, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Die dort gelisteten Güter unterliegen einem Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot nach Russland. Anhang VII VO 833/2014 wird gemäß Anhang II der Verordnung 2025/1494 des Rates geändert.

Folgende chemische Bestandteile für Treibstoffe wurden in Anhang VII eingefügt:

  • Toluoldiisocyanat, in jeder isomeren Form
  • Methylendiphenyldiisocyanat
  • Isophorondiisocyanat
  • Xylidin, in jeder isomeren Form
  • Hydroxyl-terminierter Polyether
  • Hydroxyl-terminierter Caprolactonether

Zudem wurden folgende Werkzeugmaschinen eingefügt:

KN-CodeWarenbezeichnung
8205 59 80Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler
8456 11Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch Laserstrahl
8456 30Betrieben durch Elektroentladung
8456 50Wasserstrahlschneidemaschinen
8457 10Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen
8458 11Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert
8458 91Drehmaschinen, numerisch gesteuert
8459 61Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert
8466 10Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
8466 93Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g.
8485 20Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung
8485 30Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung
8485 90Teile von Maschinen für die additive Fertigung

Ausfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs XXIII VO 833/2014

Anhang XXIII VO 833/2014 führt Waren, Software und Technologien auf, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten. Die dort gelisteten Güter unterliegen einem Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot nach Russland. Anhang XXIII wird um die Anhänge XXIIIE und XXIIIF ergänzt.

Durchfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs XXXVII VO 833/2014

Anhang XXXVII VO 833/2014 beinhaltet Güter, die aus der Union ausgeführt werden und nicht durch das Hoheitsgebiet Russlands durchgeführt werden dürfen. Dieser Anhang wurde um folgende Güter erweitert:

KN-CodeWarenbezeichnung
7308 90Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen sowie Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial)
8419 50Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel)
8419 89Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Pos. 8514)
8419 90Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g.
8479 82Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren, a.n.g. (ausg. Industrieroboter)
8701 21Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“
8716 39Anhänger, nichtschienengebunden, zum Befördern von Gütern (ausg. für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstladevorrichtung oder Selbstentladevorrichtung sowie Anhänger mit Tankaufbau)
8716 90Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nichtselbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g.