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29.07.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
18. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland: Neue Güterlistungen
Im Zuge des 18. Sanktionspakets gegenüber Russland hat die Europäische Union bestehende Ausfuhr- und Durchverbote auf neue Güter ausgeweitet.
Ausfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs VII VO 833/2014
Anhang VII führt Waren, Software und Technologien auf, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Die dort gelisteten Güter unterliegen einem Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot nach Russland. Anhang VII VO 833/2014 wird gemäß Anhang II der Verordnung 2025/1494 des Rates geändert.
Folgende chemische Bestandteile für Treibstoffe wurden in Anhang VII eingefügt:
- Toluoldiisocyanat, in jeder isomeren Form
- Methylendiphenyldiisocyanat
- Isophorondiisocyanat
- Xylidin, in jeder isomeren Form
- Hydroxyl-terminierter Polyether
- Hydroxyl-terminierter Caprolactonether
Zudem wurden folgende Werkzeugmaschinen eingefügt:
KN-Code | Warenbezeichnung |
8205 59 80 | Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler |
8456 11 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch Laserstrahl |
8456 30 | Betrieben durch Elektroentladung |
8456 50 | Wasserstrahlschneidemaschinen |
8457 10 | Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen |
8458 11 | Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert |
8458 91 | Drehmaschinen, numerisch gesteuert |
8459 61 | Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert |
8466 10 | Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende Gewindeschneidköpfe |
8466 93 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g. |
8485 20 | Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung |
8485 30 | Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung |
8485 90 | Teile von Maschinen für die additive Fertigung |
Ausfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs XXIII VO 833/2014
Anhang XXIII VO 833/2014 führt Waren, Software und Technologien auf, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten. Die dort gelisteten Güter unterliegen einem Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot nach Russland. Anhang XXIII wird um die Anhänge XXIIIE und XXIIIF ergänzt.
Durchfuhrverbot: Ausweitung des Anhangs XXXVII VO 833/2014
Anhang XXXVII VO 833/2014 beinhaltet Güter, die aus der Union ausgeführt werden und nicht durch das Hoheitsgebiet Russlands durchgeführt werden dürfen. Dieser Anhang wurde um folgende Güter erweitert:
KN-Code | Warenbezeichnung |
7308 90 | Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen sowie Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial) |
8419 50 | Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel) |
8419 89 | Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z.B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Pos. 8514) |
8419 90 | Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g. |
8479 82 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren, a.n.g. (ausg. Industrieroboter) |
8701 21 | Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung „Diesel- oder Halbdieselmotor“ |
8716 39 | Anhänger, nichtschienengebunden, zum Befördern von Gütern (ausg. für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstladevorrichtung oder Selbstentladevorrichtung sowie Anhänger mit Tankaufbau) |
8716 90 | Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nichtselbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g. |