Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

29.07.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

18. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland

Der Rat der EU hat am 18. Juli 2025 das 18. Sanktionspaket gegenüber Russland aufgrund das anhaltenden Krieges in der Ukraine verabschiedet. Neben der Listung von 55 natürlichen und juristischen Personen, die nun einem Verfügungs- und Bereitstellungsverbot unterliegen, umfasst das Paket insbesondere folgende Maßnahmen:

Energie

  • Senkung des Ölpreisdeckels auf 47,6 USD pro Barrel
  • Listung von 105 weiteren Schiffen, die als Teil der russischen Schattenflotte operieren und so den Ölpreisdeckel umgehen (unterliegen nun einem Hafenverbot und einem Verbot der Bereitstellung vielzähliger Seeschifffahrtsdienstleistungen)
  • Ab dem 21. Januar 2026: Einfuhrverbot für raffinierte Erdölerzeugnisse des KN-Codes 2710, wenn diese in einem Drittland aus russischem Rohöl des KN-Codes 2709 00 gewonnen wurden (für die Zwecke des Verbots müssen Einführer zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland des Rohöls vorlegen, es sei denn, das Erdölerzeugnis wird aus Kanada, Norwegen, der Schweiz, UK oder der USA eingeführt)
  • Verbot, im Zusammenhang mit Nord Stream 1 und 2 Transaktionen zu tätigen, die die Fertigstellung, den Betrieb, die Instandhaltung oder die Nutzung der Pipelines betreffen oder deren Finanzierung (Ausnahmen bestehen z. B. für Instandhaltungen zur Abwendung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken)

Finanzwesen

  • Transaktionsverbot im Zusammenhang mit 22 weiteren gelisteten russischen Banken
  • Ausfuhrverbot von Software-Managementsystemen und Software mit bestimmten Verwendungszwecken

Handelsbeschränkungen

  • Neuartige Catch-all-Klausel: Für die Ausfuhr von in Anhang VII VO 883/2014 aufgeführten Güter in andere Drittländer als Russland ist eine Genehmigung erforderlich, wenn der Ausführer vom BAFA darüber informiert worden ist, dass die betreffenden Güter zur Verwendung in Russland bestimmt sein könnten
  • Ausweitung des Anhangs IV VO 833/2014 auf 23 weitere Einrichtungen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex direkt unterstützen – darunter Unternehmen aus China, Hongkong und der Türkei (diese unterliegen nun strengeren Kontrollen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sowie Gütern des Anhangs VII der EU-Verordnung 833/2014)