Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

19.12.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information

Russische Sonderwirtschaftszonen: EU-Kommission veröffentlicht FAQ

Am 19. Dezember 2025 hat die EU-Kommission FAQ zu den Beteiligungsverboten an Organisationen in gelisteten russischen Sonderwirtschaftszonen veröffentlicht. Diese Sonderwirtschaftszonen waren am 23. Oktober 2025 im Zuge des 19. EU-Sanktionspaketes gegenüber Russland in Anhang LII Verordnung 833/2014 gelistet worden. Die vielfältigen Beteiligungsverbote sollen verhindern, dass EU-Unternehmen russische Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen wirtschaftlich oder technologisch unterstützen, die für den russischen mililitärisch-industriellen Komplex bedeutend sind.

Es ist verboten,

  • eine Beteiligung am Eigentum oder an der Kontrolle von Organisationen, die in den gelisteten Sonderwirtschaftszonen ansässig sind, zu erwerben oder auszuweiten,
  • ein neues Gemeinschaftsunternehmen, eine Zweigniederlassung oder Repräsentanz in den gelisteten Sonderwirtschaftszonen zu gründen,
  • neue Verträge oder Vereinbarungen über die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Diensten zu schließen. Dies umfasst den Import, den Export und die Verwendung in den Sonderwirtschaftszonen.

Diese Verbote gelten sowohl für Sonderwirtschaftszonen des Anhangs LII Teil A als auch für Sonderwirtschaftszonen des Anhangs LII Teil B.

In Bezug auf Sonderwirtschaftszonen des Teils A ist es ab dem 25. Januar 2026 zusätzlich verboten, bestehende Beteiligungen, Gemeinschaftsunternehmen, Verträge etc. beizubehalten. Das bedeutet, dass EU-Unternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, die die Beendigung der genannten Aktivitäten und die Rückabwicklung der getätigten Investitionen bis zum 25. Januar 2026 sicherstellen.

Die Verbote gelten auch für Organisationen, die sich zwar außerhalb der Sonderwirtschaftszonen befinden, jedoch im Besitz einer Entität innerhalb der gelisteten Sonderwirtschaftszonen stehen oder von dieser kontrolliert werden.

Investitionsabzug aus den Sonderwirtschaftszonen

Wo es für den Abzug von Investitionen oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland notwendig ist, können EU-Unternehmen bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung nach Art. 5ah Abs. 7 VO 833/2014 beantragen. Dies kann der Fall sein für die Deaktivierung von Vermögenswerten, Rückholung von kontrollierten Gütern oder andere Maßnahmen, die verhindern, dass der mit der gelisteten Sonderwirtschaftszone verbundenen Einrichtung oder dem russischen Staat ein wirtschaftlicher oder technologischer Vorteil zukommt.

Wenn russische Behörden den Investitionsabzug oder die Geschäftsabwicklung behindern oder verhindern (zum Beispiel durch Verstaatlichung oder Zwangsverwaltung), empfehlen die FAQ der Kommission, dass EU-Unternehmen ihre Versuche, sich zurückzuziehen,

  • dokumentieren,
  • ihre Beteiligung an Management und/oder Aufsicht einstellen und
  • sicherstellen, dass kein weiterer Vorteil für die russischen Sonderwirtschaftszonen entsteht.

EU-Unternehmen sind nicht verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer unfreiwilligen Übertragung von firmeneigenen Geräten, Technologie, geistigem Eigentum oder Geschäftsgeheimnissen, Software oder anderen Vermögenswerten an russische Entitäten führen würden. Waren, Technologien und Know-how, die Beschränkungen nach der Verordnung 833/2014 oder anderen EU-Sanktionen unterliegen, dürfen nur in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften übertragen werden.

Die FAQ unterstreichen, dass bei einer Veräußerung der potenzielle Käufer nicht zum folgenden Personenkreis gehören darf:

  • eine Person, die unter EU-Sanktionen steht,
  • eine Einrichtung, die sich im Besitz oder unter Kontrolle einer Person befindet, die unter EU-Sanktionen steht, oder
  • eine Person oder Einrichtung, deren Beteiligung das Risiko birgt, der mit der gelisteten Sonderwirtschaftszone verbundenen Einrichtung oder dem russischen Staat unzulässige wirtschaftliche oder technologische Vorteile zu verschaffen.

Die FAQ betonen, dass EU-Unternehmen nicht für Ergebnisse verantwortlich sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen.