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Autor*in des Beitrags
Tatjana Vargas
Volks- und Außenwirtschaft, Europa, GUS
+49 (0)89-551 78-258 +49 (0)173-578 30 79 E-Mail sendenAußenwirtschaft | Information | 22.07.2022
EU-Sanktionen gegenüber Russland
Der Rat der EU hat am 21. Juli 2022 weitere Sanktionen gegenüber Russland verhängt:
- Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Verbringung von Gold und bestimmten Schmuck- und Schmiedewaren aus Russland
- Listung von weiteren Politikern, Militärvertretern, Geschäftsleuten, Propagandisten etc. (Bereitstellungs-, Verfügungs- und Einreiseverbot)
- Listung von Sberbank sowie Unternehmen des Militärsektors und des Schiffbaus (Bereitstellungs- und Verfügungsverbot)
Zudem wurden die folgenden Anhänge der Verordnung 833/2014 des Rates erweitert bzw. geändert:
- Anhang IV (Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Art. 2 Abs. 7, Art. 2a Abs. 7 und Art. 2b Abs. 1 dieser Verordnung)
- Anhang VII (Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten)
- Anhang IX (Musterformblatt für die Unterrichtung über die Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr sowie die Beantragung und Genehmigung gemäß Art. 2 lit. c dieser Verordnung)
- Anhang X (Güter und Technologien, die zur Ölraffination und zur Verflüssigung von Erdgas verwendet werden können)
- Anhang XXII (Kohle und andere feste fossile Brennstoffe)
- Anhang XXIII (Güter, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können)
- Anhang XXIV (Güter gemäß Art. 3ea Abs. 5 lit. a dieser Verordnung)
Das Merkblatt im Downloadbereich fasst alle umgesetzten EU-Sanktionsmaßnahmen gegen Russland zusammen.