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13.11.24 | International | Information

Aktualisierung der Güterliste der EU-Dual-Use-Verordnung

Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2024/2547 hat die EU Kommission den Anhang I der sog. „Dual-Use-Verordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 2021/821) aktualisiert.

Die Aktualisierung trat am 08. November 2024 in Kraft.

Die in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführte Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert werden, damit internationale Sicherheitsverpflichtungen und -zusagen uneingeschränkt eingehalten werden, Transparenz gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsakteure erhalten wird.