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Autor*in des Beitrags

Beate Neubauer

Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung

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Nachhaltigkeit | QuickCheck | 02/23

Nachhaltige Lieferketten

Seit dem 01. Januar 2023 gelten die Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Zum Jahresbeginn 2024 sinkt dieser Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte. Durch den Fokus auf die Lieferketten sind die Auswirkungen des LkSG jedoch schon heute für kleine und mittelständische Unternehmen spürbar, wenn sie Zulieferer für Unternehmen im direkten Anwendungsbereich sind.

Neuer bayme vbm QuickCheck „Nachhaltige Lieferketten“

Unser neuer QuickCheck „Nachhaltige Lieferketten“ unterstützt Mitgliedsunternehmen bei dem Einstieg in die Anforderungen aus dem LkSG und zeigt auch kleinen und mittleren Unternehmen, inwiefern sie durch das neue Gesetz potenziell betroffen sind.

Anhand des QuickCheck erhalten Sie einerseits einen Einblick in die Inhalte und Pflichten aus dem LkSG. Zum anderen unterstützt Sie der QuickCheck bei der Analyse zum Status ihres nachhaltigen Lieferkettenmanagements und skizziert den möglichen Handlungsbedarf.