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Autor*in des Beitrags

Dr. Christoph Picker

Leiter ServiceCenter Arbeitswissenschaft / Arbeitssicherheit

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Eingruppierung nach dem ERA-Tarifvertrag

Personal | Leitfaden | 04/23

Eingruppierung nach dem ERA-Tarifvertrag

Die Einführung des ERA-Tarifvertrags im Jahr 2005 hat die rechtlichen Grundlagen für eine gerechte und transparente Entlohnung in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie geschaffen. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Mitgliedsunternehmen zeigt, dass der Tarifvertrag auch im betrieblichen Alltag die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt. Das Interesse anderer Branchen, die Grundidee unseres ERA-Tarifvertrags zu übernehmen, darf hier sicher auch als Beleg dafür gesehen werden.

Der Anspruch, das Entgelt anforderungsgerecht und ohne Ansehen der Person festzulegen, ist eine fortlaufende Aufgabe, die neben einer engagierten Personalorganisation auch qualifizierte Führungskräfte erfordert. Dieses Miteinander im Prozess sichert eine trans-parente Entgeltgestaltung und eine nachvollziehbare Entgeltdifferenzierung.

In unserem Leitfaden stellen wir Ihnen die tarifvertragliche Entgeltsystematik des Entgeltrahmenabkommens vor und erläutern detailliert das Vorgehen bei einer Eingruppierung. Wir geben Ihnen außerdem Hinweise zu den Möglichkeiten, ungewollte Veränderungen im Entgeltgefüge zu vermeiden oder zumindest zu erkennen, um einer schleichende Personalkostenerhöhung ohne Gegenleistung entgegenzuwirken.