Mit der Zusammenführung der Entlohnungssysteme von Arbeitern und Angestellten in ein gemeinsames Entgeltrahmenabkommen (ERA-Tarifvertrag) wurden die rechtlichen Grundlagen für eine gerechte und transparente Entlohnung gelegt. Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Mitgliedsunternehmen zeigt, dass der Tarifvertrag auch im betrieblichen Alltag die an ihn gestellten Anforderungen erfüllt.
In unserem Leitfaden stellen wir Ihnen die tarifvertragliche Entgeltsystematik des Entgeltrahmenabkommens vor und erläutern detailliert das Vorgehen bei einer Eingruppierung. Wir geben Ihnen außerdem Hinweise zu den Möglichkeiten, ungewollte Veränderungen im Entgeltgefüge zu vermeiden oder zumindest zu erkennen, um einer schleichende Personalkostenerhöhung ohne Gegenleistung entgegen zu wirken.
Der Anspruch, das Entgelt anforderungsgerecht und ohne Ansehen der Person festzulegen, ist eine fortlaufende Aufgabe, die neben einer engagierten Personalorganisation auch qualifizierte Führungskräfte erfordert. Dieses Miteinander im Prozess sichert eine transparente Entgeltgestaltung und eine nachvollziehbare Entgeltdifferenzierung.