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Autor*in des Beitrags
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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Recht | Info Recht | 05/23
Geringfügige Beschäftigung
Der Minijob ist für deutsche Unternehmen ein wichtiges und häufig genutztes Flexibili-tätsinstrument. Auch für die geringfügig Tätigen bringt diese Beschäftigungsform viele Vorteile, unter anderem kommen ihnen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Erleichterungen zugute.
Arbeitsrechtlich sind geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitnehmer in vollwertigen Arbeitsverhältnissen tätig, d. h. sie stehen unter dem Schutz des gesamten Arbeitsrechts. Unter anderem haben sie daher auch einen Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung. Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können anteilig beansprucht werden, wenn sie auch die übrigen Arbeitnehmer erhalten.
Unsere Broschüre beinhaltet die Neuerungen durch die Anpassung der Geringfügigkeits-grenze dynamisch an den Mindestlohn seit 01. Oktober 2022 und gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.