31.10.25 | Recht | Urteil
Bundesarbeitsgericht zur Probezeitkündigung im befristeten Arbeitsverhältnis
Auf Grund von EU-Vorgaben gilt seit 2022, dass bei Befristungen die Dauer der Probezeit in einem angemessenen Verhältnis stehen muss. Das Bundesarbeitsgericht hat nun klargestellt, dass es hierfür keinen Regelwert gibt und, dass diese Regelung nicht die Wartezeit für den Kündigungsschutz betrifft.
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