Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Katharina Hörmann

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung

+49 (0) 89-551 78-236 +49 (0) 160-979 859 59 E-Mail senden

Recht | Information | 06/25

Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

Nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz können Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen. Der GKV-Spitzenverband hat nun in Absprache mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung das zu verwendende Muster angepasst.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.