Tarif | Leitfaden | 04/24
Anrechnung der Tabellenerhöhung für Mai 2024
Die für den Mai 2024 anstehende Tariferhöhung von 3,3 Prozent kann grundsätzlich auf übertarifliche Entgeltbestandteile angerechnet werden. Unser Leitfaden gibt weiterführende Hinweise unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.