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KG10400
Kreis Bayernweit | OnlineSitzung
IT-Leiter*innen Spezial 1/2025: Rechtliche Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden
Unternehmen, die Systeme KI entwickeln, betreiben, müssen gem. Artikel 4 der KI-Verordnung der EU seit Feb 25 sicherstellen, dass Mitarbeitende über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Kommen Unternehmen diesen Schulungserfordernissen nicht nach, können im Schadenfall Haftungsansprüche entstehen.
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