Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Log-in
Autor*in des Beitrags
27.05.25 | Russland | Ukraine | Energiekrise | Information
17. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland: Neue Güterlistungen
Im Zuge des 17. Sanktionspakets gegenüber Russland hat die EU den Anhang VII der Verordnung (EU) 833/2014 auf weitere Güter ausgeweitet. Anhang VII führt Waren, Software und Technologien auf, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Die dort gelisteten Güter unterliegen einem Verkaufs-, Liefer-, Verbringungs- und Ausfuhrverbot nach Russland. Anhang IV VO 833/2014 erhält die Fassung des Anhangs II der Verordnung (EU) 2025/932 .
Folgende Güter wurden aufgenommen:
Energetische Materialen und Ausgangsstoffe
- Bor (2804 50 10)
- Natriumchlorat (2829 11 00)
- andere Chlorate (2829 19 00)
- Pulver ohne Lamellenstruktur (7603 10 00)
- Pulver mit Lamellenstruktur; Flitter (7603 20 00)
- Magnesium; Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert, Pulver (8104 30 00)
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, Baugruppen und Bauteile
- Nadellager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Nadelrollen (8482 40 00)
- Kugeln, Rollen und Nadeln (8482 91)
- Kugel- oder Rollenrollspindeln (8483 40 30)
- Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen: andere (8484 90 00)
- Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031 80 20)