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Russland | Ukraine | Energiekrise | Information | 02/26
20. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland angekündigt
Die EU-Kommission hat das 20. Sanktionspaket gegenüber Russland auf den Weg gebracht. Angesichts des heranrückenden vierten Jahrestages des umfassenden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine kündigte EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen am 06. Februar 2026 verschärfte Maßnahmen im Energie- und Finanzsektor sowie im Handel an.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Verbot maritimer Dienstleistungen im Zusammenhang mit russischem Öl nach Abstimmung mit G7-Partnern
- Listung 43 weiterer Schiffe der russischen Schattenflotte (damit wären insgesamt 640 Schiffe sanktioniert)
- Verbote für die Erbringung von Wartungs- und anderen Dienstleistungen für LNG-Tanker und Eisbrecher
- Listung 20 weiterer russischer Regionalbanken
- Weitere Maßnahmen gegen Kryptowährungen, Unternehmen, die mit ihnen handeln, sowie Plattformen, die den Kryptohandel ermöglichen, um russische alternative Zahlungssysteme zu schwächen
- Maßnahmen gegen mehrere Banken in Drittländern, die am Handel mit sanktionierten Gütern beteiligt sind
- Weitere Ausfuhrverbote (z. B. für Gummi, Traktoren sowie Materialien, die zur Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden)
- Importverbote für bestimmte Metalle, Chemikalien und kritische Minieralien, die bislang noch nicht sanktioniert waren
- Einfuhrkontingent für Ammoniak
- Verbot der Erbringung von Cybersecurity-Dienstleistungen
Aktivierung des Anti-Umgehungsinstruments
Zudem sieht das 20. Sanktionspaket vor, erstmalig das sogenannte Anti-Umgehungsinstrument nach Art. 12f i.V.m. Anhang XXXIII VO 833/2014 zu nutzen. Der Verkauf, die Lieferung, Verbringung und Ausfuhr von numerisch gesteuerten Maschinen sowie Radios soll in die Länder verboten werden, bei denen ein hohes Risiko der Weiterleitung nach Russland besteht. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen nannte keine Länder explizit. Es bleibt somit abzuwarten, welche Länder und welche Güter exakt in Anhang XXXIII aufgeführt werden.
Ausblick
Die EU-Kommission wird ihren Verordnungsvorschlag den EU-Mitgliedstaaten präsentieren. Die Verordnung muss von den Mitgliedstaaten einstimmig im Rat der Auswärtigen Angelegenheiten angenommen werden. Sie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Sobald die Sanktionsverordnung öffentlich zur Verfügung steht, erhalten Sie weitere Informationen von uns.