Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig ist, hat eine weitere Handreichung zur Umsetzung des LkSG veröffentlicht.
Die Handreichung erläutert, wie Unternehmen in den Lieferketten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zusammenarbeiten können und wo die Grenzen der Inanspruchnahme nicht-verpflichteter Unternehmen liegen.