21.06.23 | Nachhaltigkeit | Webinar | Online
Risikoanalyse im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte, ab dem kommenden Jahr aber auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte. Schon jetzt können kleinere Unternehmen indirekt betroffen sein, wenn sie Zulieferer für Großunternehmen sind.
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