Nach Art. 18 und 19 der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) muss die EU-Kommission Leitlinien und Mustervertragsklauseln zu zentralen Sorgfaltspflichten entwickeln. Sie sollen Unternehmen die Anwendung der neuen Vorgaben erleichtern und Orientierung für die konkrete Umsetzung bieten. Für Unternehmen sind diese Leitlinien besonders relevant, da sie für die spätere Rechtsanwendung und behördliche Prüfpraxis erhebliche Bedeutung haben.
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu den Leitlinien gestartet, an der Sie bis zum 14. August 2026 teilnehmen können.
Im Downloadbereich finden Sie Musterantworten der BDA, die Sie für die Konsultation verwenden können.