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Autor*in des Beitrags

Beate Neubauer

Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung

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13.10.22 | Nachhaltigkeit | Information

NAP-Branchendialog der Automobilindustrie: Handlungsanleitungen zur Umsetzung des NAP Wirtschaft und Menschenrechte veröffentlicht

Im Zuge des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurde u. a. ein Branchendialog der Automobilindustrie durchgeführt. Der Dialog wurde nun offiziell abgeschlossen und entsprechende Handlungsanleitungen für die Automobilindustrie veröffentlicht.

Orientierungshilfe und Nachschlagewerk

Die insgesamt sechs Einzeldokumente sind als unverbindliche Orientierungshilfe und Nachschlagewerk zur Umsetzung der fünf Kernelemente des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) konzipiert. Ein Download der Dokumente kann über diesen Link erfolgen.

Die einzelnen Dokumente sind aufgrund vieler Best Practice Beispiele und Checklisten ziemlich umfangreich geworden. Durch den vergleichbaren Aufbau und den Praxisbezug sind sie dennoch eine gute Hilfestellung auch für kleinere Unternehmen. Sie stellen zudem die Unterschiede zu den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) heraus und weisen auf internationale Regelungen hin.

Bis zum Jahresende soll es eine englische Übersetzung aller Dokumente geben. Um die Verständlichkeit zu verbessern, plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) außerdem, aus den Handlungsanleitungen eine um die Branchenspezifika reduzierte Fassung zu erarbeiten. Diese komprimierte Fassung soll in mehrere Sprachen übersetzt werden und könnte laut BMAS auch als Blaupause für andere Branchen dienen.

bayme vbm QuickCheck zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Neben unserem Leitfaden steht Ihnen auch ein QuickCheck zur Verfügung, der zum einen die gesetzlichen Anforderungen des LkSG darlegt und Ihnen als Unternehmen eine Einordung ermöglicht, in wie weit Sie diesen Anforderungen bereits nachkommen.