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Autor*in des Beitrags

Beate Neubauer

Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung

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Nachhaltigkeit | Tool | 07/23

Neue BAFA-Handreichungen für kleine und mittlere Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für kleine und mittlere Unternehmen sowie Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die indirekt von den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltsplfichtengesetz (LkSG) betroffen sind, zu unterstützen.

Kleine und mittlere Unternehmen müssen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können aber trotzdem mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Zum Beispiel in ihrer Rolle als Zulieferer und Dienstleister für Unternehmen, die in den direkten Anwendungsbereich des LkSG fallen. Kleine und mittlere Unternehmen gelten dann nach dem LkSG als unmittelbarer Zulieferer des verpflichteten Unternehmens. Sie müssen in dessen konkrete Risikoanalyse und ggf. in Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie in die Einrichtung des Beschwerdeverfahrens einbezogen werden.

Mit dem FAQ-Katalog und der Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ will das BAFA kleinen und mittleren Unternehmen eine Hilfestellung geben, wenn diese mit den Anforderungen im Kontext des LkSG konfrontiert werden. Die Papiere zeigen unter anderem, wo eine Zusammenarbeit im Gesetz angelegt ist und wozu verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer nach dem LkSG nicht auffordern dürfen.