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Autor*in des Beitrags

Dr. Christoph Picker

Leiter ServiceCenter Arbeitswissenschaft / Arbeitssicherheit

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27.06.22 | Personal | Beratung

Vergütungssysteme mit Tarifvertrag

Nach dem EntgeltRahmenAbkommen (ERA) gibt es für die tarifgebundenen Unternehmen in Bayern ein gemeinsames Entgeltsystem, das aus einem Grundentgelt und einem leistungsabhängigen Entgelt besteht. Beide Bestandteile werden für alle Arbeitnehmer im Unternehmen in gleicher Weise berechnet.

Grundentgelt

Die Höhe des Grundentgelts wird durch die Eingruppierung in eine der zwölf Entgeltgruppen bestimmt. Entscheidend dafür sind die Anforderungen der übertragenen Arbeitsaufgabe. Im Rahmen unserer individuellen Beratung unterstützen wir Sie entlang des gesamten Eingruppierungsprozesses unter anderem bei der Aufgabenbeschreibung, der Anforderungsermittlung und der Bewertung der Arbeitsaufgaben.

Neben der individuellen Beratung unterstützen wir Sie zum Beispiel mit unseren Trainings Eingruppierung nach dem ERA-Tarifvertrag und unseren Effektiventgelten – tarifliche Vergütung in der bayerischen M+E Industrie 2019.

Leistungsabhängiges Entgelt

Zusätzlich zum Grundentgelt umfasst die Vergütung nach ERA ein leistungsabhängiges Entgelt. Das Leistungsergebnis wird in Abhängig- keit vom Entgeltgrundsatz mit den Methoden Leistungsbeurteilung, Kennzahlenvergleich oder Soll-/Ist-Vergleich im Rahmen einer Zielvereinbarung ermittelt. Unsere Arbeitswissenschaftler unterstützen Sie im Rahmen einer individuellen Beratung bei der Einführung und Umsetzung dieser Methoden.

Bei der Anwendung der tariflichen Leistungsbeurteilung unterstützen wir Sie außerdem mit den Trainings Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV und Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV – Vertiefung für HR und Führungskräfte für Führungskräfte, die schon länger mit der Leistungsbeurteilung arbeiten.

Konfliktlösung

Im Zusammenhang mit der ERA-Eingruppierung oder der Leistungsbeurteilung nach dem ERA-Tarifvertrag können Meinungsverschieden- heiten sowohl mit dem Betriebsrat als auch dem einzelnen Arbeitnehmer auftreten. Diese Meinungsverschiedenheiten werden in einer paritätischen Kommission (PAKO), einem Organisationsvertretergespräch oder vor einem Schlichtungsgremium behandelt.

Das ServiceCenter Arbeitswissenschaft unterstützt Sie bei PAKO, Schlichtung und Organisations- vertretergespräch gemeinsam mit den Juristen von bayme vbm.

Wir freuen uns über Ihren Anruf bei unserer Service-Hotline oder Ihre E-Mail