Die Compliance-Richtlinien einiger Konzerne und Unternehmen sehen vor, dass ihre Mitarbeiter nur noch an den Verbandssitzungen teilnehmen dürfen, wenn die Verbände ein Bekenntnis zu Compliance hinsichtlich Wettbewerb und Kartellrecht abgeben und veröffentlichen. Die Verbände bayme und vbm haben eine entsprechende Erklärung geäußert.
Unternehmensvereinigungen und ihre aktiven Mitglieder stehen seit einigen Jahren stärker im Fokus der Kartellbehörden. Es droht eine Haftung des Verbandes und seiner Mitglieder. bayme vbm haben bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen und auch bereits seit dem Jahr 2013 ein formales Bekenntnis zur Kartellrechtskonformität der Verbandsarbeit abgegeben, das laufend aktualisiert wird.
Die gesamte Verbandsarbeit muss den geltenden Gesetzen entsprechen. Kartellrechtliche Compliance ist für bayme vbm und ihre Mitglieder daher eine Selbstverständlichkeit. Die Verbände bieten keine Plattform für kartellrechtswidriges Verhalten. Dies wird mit dem Bekenntnis bekräftigt und öffentlich dokumentiert. Vom Anwendungsbereich des Kartellrechts ausgenommen ist die Betätigung im Zusammenhang mit Tarifverträgen und Tarifverhandlungen (auch Abstimmung über künftige Strategien für Tarifverhandlungen und Auslegungshilfen bei bestehenden Tarifverträgen).