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Autor*in des Beitrags
Beate Neubauer
Soziale Marktwirtschaft, Alterversorgung, Sozialversicherung, Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, Grundsicherung/Bürgergeld, Gesundheitswirtschaft, Nachhaltigkeit, CSR, Zuwanderung
+49 (0) 89-551 78-534 +49 (0) 173-573 89 22 E-Mail sendenNachhaltigkeit | Leitfaden | 10/23
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Die Grundsatzerklärung
Die Grundsatzerklärung ist ein Kernelement der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen. So fordert das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von Unternehmen im Anwendungsbereich die Veröffentlichung einer entsprechenden Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
Der vorliegende Leitfaden soll Unternehmen unterstützen, eine auf ihre individuellen Gegebenheiten abgestimmte Grundsatzerklärung zu erstellen. Im Fokus liegen hierbei auch Unternehmen, die nicht durch gesetzliche Vorgaben, sondern aufgrund von Anforderungen im B2B-Bereich eine entsprechende Grundsatzerklärung aufsetzen wollen.