Berechnungsformeln 2025 zum TV FlexÜ

Berechnungsformeln 2025 zum TV FlexÜ

Für Betriebe, die die Nettoaufstockung weiter anwenden

Aufgrund bestandgeschützter Betriebsvereinbarungen werden zum Teil immer noch Altersteilzeitarbeitsverhältnisse auf Basis des TV FlexÜ (2008/2010) durchgeführt. Dafür sind Mindestnettoentgelttabellen und Steuerfaktoren erforderlich.
Die Mindestnettoentgelttabelle und die Berechnungsformeln werden tariflich nicht mehr fortgeschrieben. Für die Unternehmen, die die Nettoaufstockung weiterhin anwenden, werden die Mindestnettoentgelttabellen und Berechnungsformeln aber entsprechend der bisherigen Berechnungsweise bis auf weiteres als Serviceleistung der Verbände zur Verfügung gestellt.

Hinweis

Da sich der Programmablaufplan des Bundesfinanzministerium im Januar 2025 gravierend geändert hat, wurde eine neue Mindestnettotabelle und neue Berechnungsformeln erstellt, die ab dem 01. März 2025 gelten. Die zu Beginn des Jahres veröffentlichten Formeln können bis Ende Februar verwendet werden.

Hinweis

Nur für Unternehmen, die Altersteilzeit auf Basis des TV FlexÜ 2008/10 durchführen

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Leitung des ServiceCenters

Kristina Fink

Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht

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