Berechnungsformeln 2026 zum TV FlexÜ

Berechnungsformeln 2026 zum TV FlexÜ

Für Betriebe, die die Nettoaufstockung weiter anwenden

Aufgrund bestandgeschützter Betriebsvereinbarungen werden zum Teil immer noch Altersteilzeitarbeitsverhältnisse auf Basis des TV FlexÜ (2008/2010) durchgeführt. Dafür sind Mindestnettoentgelttabellen und Steuerfaktoren erforderlich.
Die Mindestnettoentgelttabelle und die Berechnungsformeln werden tariflich nicht mehr fortgeschrieben. Für die Unternehmen, die die Nettoaufstockung weiterhin anwenden, werden die Mindestnettoentgelttabellen und Berechnungsformeln aber entsprechend der bisherigen Berechnungsweise bis auf weiteres als Serviceleistung der Verbände zur Verfügung gestellt.

Für das Kalenderjahr 2026 wurden die Berechnungsformeln zur steuerklassenabhängigen Modifizierung des Bruttoaufstockungsprozentsatzes nach TV FlexÜ angepasst, um das tariflich angestrebte Absicherungsniveau einzuhalten.

Hinweis

Nur für Unternehmen, die Altersteilzeit auf Basis des TV FlexÜ 2008/10 durchführen

Dieses Tool steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.

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Leitung des ServiceCenters

Kristina Fink

Arbeitsrecht, Datenschutz, Europarecht

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