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Tarifkompendium Altersteilzeit (TV FlexÜ)

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Tarif | Erläuterung | 01/25

Tarifkompendium Altersteilzeit (TV FlexÜ)

Altersteilzeit bietet die Möglichkeit zum flexiblen Übergang in die Rente. Die Vertragsarbeitszeit wird um 50 Prozent reduziert, die daraus folgende Entgeltreduktion vom Arbeitgeber deutlich abgefedert. Die Verteilung der halbierten Vertragsarbeitszeit kann verblockt (Aktiv- und Passivphase), kontinuierlich oder gleitend ausgestaltet werden.

Die Durchführung und Ausgestaltung von Altersteilzeit ist in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie seit Jahrzehnten tariflich verankert. Der aktuell gültige Tarifvertrag aus dem Jahr 2015 lautet Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ).

Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsparteien

Der TV FlexÜ bietet die Möglichkeit zur Verblockung der Alterteilzeit bis zu einer Laufzeit von sechs Jahren. Darüber hinaus gewährt er den Betreibsparteien weitgehende Gestaltungsoptionen in Form von Öffnungsklauseln. Die Betriebsparteien können über die Nutzung dieser Öffnungklauseln ein eigenständiges betriebliches System der Altersteilzeit vereinbaren oder lediglich punktuell Anpassungen vornehmen.

Nutzung zum sozialverträglichen Personalabbau

Altersteilzeit kann bewusst zum sozialverträglichen Personalabbau genutzt werden. Dies gilt insbesondere für erforderliche strukturellec Personalanpassungen.

Hinweise für die betriebliche Praxis

Mit dem vorliegenden Band Altersteilzeit zur Reihe Tarifkompendium erläutern wir die tariflichen Bestimmungen zur Altersteilzeit und geben praxisorientierte Gestaltungshinweise für die tägliche Personalarbeit.