Extremes Winterwetter in Bayern hält weiter an. Wir geben Ihnen in unserem Merkblatt rechtliche Hinweise zu den arbeitsrechtlichen Folgen von Naturkatastrophen.
Einschränkungen der Produktion
Eine Naturkatastrophe hat in erster Linie Auswirkungen auf die konkreten Produktionsmöglichkeiten am Ort des Geschehens. Aufgrund der Vernetzung der Wertschöpfungsketten können sich die Auswirkungen aber auch auf weitere Betriebe ausweiten, die nicht von der ursprünglichen Naturkatastrophe betroffenen sind. Dies können beispielsweise Produktionsstörungen und damit verbundene Arbeitsausfälle auf Grund mangelnder Zulieferungen sein.
Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen
In unserem Merkblatt finden Sie eine kurze Darstellung der gesetzlichen und auch der tariflichen Rechtslage. Zudem haben wir Ihnen verschiedene Instrumente aufbereitet, die Sie im Falle eines Arbeitsausfalls auf Grund einer Naturkatastrophe wie langanhaltender strenger Frost oder hohe Schneelage nutzen können. Das Merkblatt finden Sie unten im Downloadbereich.