Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

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Tarifhotline

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Tarif | Muster-Betriebsvereinbarung | 05/25

Tarifliches Urlaubsentgelt: Bemessungszeitraum und Fälligkeit abweichend regeln

Auszahlungstermin und Bemessung gemäß § 18 C. MTV

Unternehmen können nach § 18 C. MTV den Bemessungszeitraum sowie den Auszahlungstermin des tariflich erhöhten Urlaubsentgelts abweichend regeln. Wir stellen Ihnen eine Muster-Vereinbarung zur Verfügung.

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