Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Autor*in des Beitrags

Anna Müller

Tarif / Kollektives Arbeitsrecht / Volljuristin

+49 (0)89-551 78-129 E-Mail senden

30.04.24 | Tarif | Information

Krankengeldzuschuss nur bei Krankengeldbezug

Das Arbeitsgericht Passau hat bestätigt, dass der tarifliche Krankengeldzuschuss nur bei Krankengeldbezug und nicht beim Bezug anderer Entgeltersatzleistungen zu zahlen ist.

Dieser Service steht nur bayme vbm Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein Mitglied? Alle Informationen rund um die Mitgliedschaft erhalten Sie hier.
Um diesen Inhalt sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Bitte klicken Sie auf das Personen-Symbol oben und melden Sie sich an.