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Autor*in des Beitrags
Enno Schad
Geschäftsführer Tarif / Kollektive Arbeitsbedingungen / Arbeitswissenschaft
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Tarif | Position | 06/22
Arbeit und Leben – Lebensphasen tariflich gestalten
Jeder Arbeitnehmer hat entsprechend seiner individuellen Lebensphasen – von der Ausbildung bis zur Rente – unterschiedliche Interessenschwerpunkte. Die Tarifverträge der bayerischen Metall- und Elektroindustrie tragen diesen Anforderungen an vielen Stellen bereits Rechnung, jeweils unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
Gestaltungsfreiheit der Betriebsparteien muss erhalten bleiben
Die Transformation in der M+E Industrie kann nur gelingen, wenn die Betriebsparteien die Regelung der Arbeitszeitmodelle weiterhin frei gestalten können. Daher verbietet sich die Vorgabe einer Vier-Tage-Woche.
Anpassung der Arbeitszeit an die Auslastung des Betriebs
Die Gestaltung lebensphasenorientierter Arbeitsbedingungen ist ein Wettbewerbsfaktor und wird künftig noch mehr an Bedeutung gewinnen, wenn es darum geht, Arbeitskräfte zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen. Sie helfen dabei, Arbeit und Freizeit für alle Beteiligten sinnvoll zu kombinieren und führen zu einer stärkeren Identifizierung mit dem Unternehmen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Loyalität der Arbeitnehmer aus, sondern hilft auch, hohe Fluktuationsraten zu vermeiden. Zudem können die Betriebe die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung der betrieblichen Produktions- und Arbeitszeitzyklen optimal einzusetzen.
Tarifvertrag Mobiles Arbeiten und Tarifvertrag Langzeitkonten als neue Optionen
In der Tarifrunde 2018 wurden unter anderem mit dem Tarifvertrag Langzeitkonten und dem Tarifvertrag Mobiles Arbeiten weitere tarifliche Optionen für die Unternehmen geschaffen. Beide Tarifverträge erweitern die Handlungsmöglichkeiten für die Betriebsparteien.
vbm lehnt Anspruch auf Mobiles Arbeiten ab
Insbesondere das Thema „mobiles Arbeiten“ ist damit unter Berücksichtigung der Besonderheiten der M+E Industrie durch die sachnäheren Tarifvertragsparteien bereits abschließend geregelt. Einen (gesetzlichen) Rechtsanspruch auf Homeoffice bzw. mobiles Arbeiten lehnen wir ab. Ein derartiger Anspruch würde die personalpolitische und arbeits- organisatorische Balance in der betrieblichen Praxis gefährden.