11.01.23 | Tarif | Information
Beschränkung der tariflichen Freistellungszeit auf das Kalenderjahr der Wandlung
In Reaktion auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Februar 2022 (10 AZR 99/21) haben die Tarifvertragsparteien der bayerischen M+E Industrie im Tarifabschluss 2022 die tarifliche Freistellungszeit auf das Kalenderjahr beschränkt, für das die Wandlung beantragt wurde.
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