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Im Dezember 2023 wurde der Referentenentwurf eines Postrechtsmodernisierungsgesetzes (PostModG) eingebracht, dieser Entwurf wurde am 13. Juni 2024 in geänderter Fassung beschlossen. Die angedachten Verschärfungen beim Einsatz von Fremdpersonal konnten abgewendet werden.
Mit Urteil vom 31. Mai 2023 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Zeitarbeitnehmer für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden dürfen als die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens.
Dieser Artikel leitet auf das IHT Abgrenzung und Steuerung bei Drittpersonaleinsatz weiter.
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Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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