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Am 19. Februar 2024 hat das Bundesarbeitsministerium seinen Evaluationsbericht zu den neuen Arbeitnehmerregeln in der Fleischwirtschaft veröffentlicht. Die Regelungen gelten seit dem 01. Januar 2021. Wir stellen Ihnen den Bericht zur Verfügung und nehmen eine Bewertung vor.
Mit Urteil vom 31. Mai 2023 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Zeitarbeitnehmer für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden dürfen als die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens.
Dieser Artikel leitet auf das IHT Abgrenzung und Steuerung bei Drittpersonaleinsatz weiter.
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