Entgelt(-system) prüfen + anpassen

Grundlage für die Umsetzung der Auskunftspflichten ist die Prüfung Ihrer aktuellen Entgelte.
Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Systematisierung.

Bewerber*innen informieren

Recht auf Auskunft vor Vertragsschluss
Alle Unternehmen / ab 1 Arbeitnehmer / ab 2026 nach Einführung des Gesetzes


Hinweis
Die geplanten Services stehen voraussichtlich 15 Tage nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Verfügung

Bewerber*innen sollen künftig Informationen über das Einstiegsentgelt oder Entgeltspanne für die konkrete Stelle erhalten. Diese Informationen müssen so frühzeitig zur Verfügung stehen, dass echte Gehaltsverhandlungen möglich sind. Geplant sind außerdem Tarifinformationen, ein Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt sowie geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen und Verfahren.

Geplante Services

  • Merkblatt / Leitfaden
  • Beratung durch die regionalen Geschäftsstellen

Arbeitnehmende informieren

Auskunftsanspruch
Alle Unternehmen / ab 1 Arbeitnehmer / ab Mitte 2028

Beschäftigte sollen das Recht haben, in schriftlicher Form Auskunft über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen vergleichbarer Beschäftigtengruppen zu erhalten. Diese Durchschnittswerte müssen nach Geschlecht aufgeschlüsselt werden. Eine Antwort des Arbeitgebers muss voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten vorliegen. Arbeitgeber müssen jährlich proaktiv darauf hinweisen, dass Arbeitnehmende diesen Auskunftsanspruch haben.

Geplante Services

  • Musterschreiben

Die vollständigen Inhalte und Services stehen exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.

Ihr Ansprechpartner

Holger Kaiser

Arbeitsrecht, Ausländerbeschäftigung, bAV

+49 (0) 89-551 78-238 +49 (0) 151-675 501 29 E-Mail senden