Kriterien für Entgelt, Entgelthöhe und Entgeltentwicklung

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten Informationen bereitstellen, welche Kriterien für die Festlegung des Entgelts, der Entgelthöhen und der Entgeltentwicklung verwendet werden. Beschäftigte sollen so nachvollziehen können, wie sich Ihr Entgelt aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt und warum es die derzeitige Höhe hat. Außerdem ist darzustellen, wie sich Entgelte im Zeitverlauf ändern.

Nach der Richtlinie können Mitgliedstaaten Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten von der Pflicht zur Offenlegung der Kriterien für die Entgeltentwicklung ausnehmen. Geplant ist auch ein Verbot von Verschwiegenheitsklauseln über das eigene Entgelt.

Die nachstehenden Formulierungshilfen können Ihnen als Anregung für eigene Texte dienen, die Sie für Anschreiben oder in E-Mails nutzen oder Infotexte in der Entgeltabrechnung nutzen wollen. Sofern Sie bei Tarifmitarbeitern ausschließlich tarifliche Entgeltkomponenten nutzen, ist das Beispieldirekt verwendbar.

Hinweis
Die geplanten Services stehen 6 Wochen nach dem Referentenentwurf zur Verfügung

Tarifliche Arbeitnehmende informieren

Unternehmen ab 51 Arbeitnehmenden / ab 2027 nach Einführung des Gesetzes


Außertarifliche Arbeitnehmende informieren (AT)

Unternehmen ab 51 Arbeitnehmenden / ab 2027 nach Einführung des Gesetzes


Arbeitnehmende ohne Tarifvertrag informieren (OT)

Unternehmen ab 51 Arbeitnehmenden / ab 2027 nach Einführung des Gesetzes

Die vollständigen Inhalte und Services stehen exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Christoph Picker

Leiter ServiceCenter Arbeitswissenschaft / Arbeitssicherheit

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