Es ist Montagmorgen, 08:00 Uhr: Ein Mann steht am Werkstor. Er weist sich als Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht aus und will eine Betriebsrevision durchführen. Müssen Sie ihn wirklich in das Unternehmen lassen?
Ja, während der Betriebszeiten müssen Sie das. Denn Unternehmen haben jederzeit mit einer Prüfung der Gewerbeaufsicht zu rechnen. Allerdings ist es nicht vorherzusehen, wann diese ansteht, da eine Besuchsankündigung nicht notwendig ist.
Um eine Betriebsrevision durchführen zu können, hat die Aufsichtsperson zahlreiche Berechtigungen: Sie dürfen zum Beispiel eine vollständige Kontrolle des Arbeitsschutzes im Betrieb vornehmen und dafür Auskünfte und Unterlagen verlangen sowie alle erforderlichen Räumlichkeiten betreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gewerbeaufsicht bei der Durchführung unterstützen.
Checkliste: Ihre Rechte bei der Betriebsrevision
Um Ihnen einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen einer Betriebsrevision zu geben, haben wir eine Checkliste erstellt. Unser Fragebogen – den so ähnlich auch die Gewerbeaufsicht nutzen könnte – gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Arbeitsschutzorganisation im Betrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren, damit Sie auf die nächste Kontrolle bestens vorbereitet sind.
Services von bayme vbm
Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unser Angebot umfasst zum Beispiel ein InhouseTraining Gefährdungsbeurteilung für Führungskräfte – Grundlagen , das Ihnen dabei hilft, den Arbeitsschutz in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und die Führungskräfte für ihre Aufgaben zu sensibilisieren.