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Autor*in des Beitrags

Sarah Schmoll

Integration von Geflüchteten, MINT-Talentförderung, Projekte

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29.02.24 | Ausbildung + PE | Information

Neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für Menschen mit Duldung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde ein neuer Aufenthaltstitel für geduldete Personen in der Ausbildung (§ 16g AufenthG) geschaffen. Damit kann die Ausbildungsduldung ab dem 01. März 2024 in einen echten Aufenthaltstitel umgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lebensunterhalt während der Ausbildung ohne staatliche Hilfe gesichert ist.

Die Möglichkeit einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG bleibt daneben dauerhaft erhalten. Somit bleibt sie für Personen bestehen, deren Ausbildungsvergütung unter dem BAföG-Höchstsatz (aktuell 934 Euro) liegt.

Ein sicherer Aufenthaltstitel während der Ausbildung kommt Unternehmen und Geflüchteten zugute. Unsere Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit bei der Ausbildung junger Menschen. Junge Menschen mit Fluchthintergrund erhalten durch die Neuerung eine langfristige Zukunftsperspektive und haben dadurch einen höheren Anreiz, eine Ausbildung zu absolvieren. Insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel ist dies zu begrüßen.