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International | Information
19. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland
Der Rat der EU hat am 23. Oktober 2025 das 19. Sanktionspaket gegenüber Russland angenommen. Das Paket besteht aus der Verordnung (EU) 2025/2033 und der Verordnung (EU) 2025/2037. Der Rat einigte sich auf 69 weitere Personenlistungen und zahlreiche wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen:
Energie
- Importverbot für russisches verflüssigtes Erdgas (LNG) in die EU, beginnend ab Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten für kurzfristige Verträge
- Verschärfung des bestehenden Transaktionsverbots in Bezug auf Rosneft und Gazprom Neft
- Listung weiterer Unternehmen aus Drittländern, die Russlands Einnahmequellen fördern (z. B. zwei Raffinerien und ein Ölhandelsunternehmen aus China, die bedeutende Käufer von russischem Rohöl sind)
- Listung maritimer Register, die Scheinflaggen für die russische Schattenschiffe bereitstellen, wodurch deren fortgesetzter Betrieb ermöglicht wird
- Listung des größten Containeroperators in den russischen Fernosthäfen und eines führenden Schiffbauers für Sovcomflot
- Listung weiterer 117 Schiffe der russischen Schattenflotte, die nun einem Hafenzugangsverbot und einem Verbot der Erbringung zahlreicher Seeverkehrs-Dienstleistungen unterliegen
- Verbot der Rückversicherung von Schiffen der russischen Schattenschiffflotte
Finanzmarkt
- Listung des Entwicklers von A7A5 (einer Kryptowährung, mit der der russische Angriffskrieg finanziert wird), des Emittenten der Kryptowährung und des Betreibers einer Plattform, auf der erhebliche Mengen von A7A5 gehandelt werden
- Transaktionsverbot im Zusammenhang mit A7A5
- Listung von acht Banken und Ölhandelshäusern aus Belarus, Tadschikistan, Kasachstan, Kirgisistan, den VAE und Hongkong, die EU-Sanktionen umgehen, sodass diese einem Geschäftsverbot unterliegen
- Listung von fünf weiteren russischen Banken (Istina, Zemsky Bank, Commercial Bank Absolut Bank, MTS Bank und Alfa-Bank), sodass diese ebenfalls einem Geschäftsverbot unterliegen
- Verbot für EU-Betreiber, mit dem russischen Nationalen Zahlungskartensystem (Mir) oder dem System für Schnellzahlungen (SBP) zusammenzuarbeiten
Handel
- Listung von 45 weiteren Einrichtungen in Anhang IV VO 833/2014, die direkt den militärischen und industriellen Komplex Russlands unterstützen, unter anderem durch die Umgehung von Ausfuhrverboten für CNC-Maschinen, Mikroelektronik, Drohnen und andere fortschrittliche Technologieprodukte (diese unterliegen nun strengeren Genehmigungsanforderungen für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern des Anhangs I der Dual-Use-VO sowie von in Anhang VII VO 833/2014 aufgeführten Gütern und Technologien)
- Verbot des Verkaufs, der Weiterlieferung und Ausfuhr nach oder zur Verwendung in Russland von weiteren elektronischen Komponenten, Entfernungsmessern, zusätzlichen Chemikalien, die bei der Herstellung von Treibstoffen verwendet werden, sowie weiteren Metallen, Oxiden und Legierungen, die in der Herstellung von Militärsystemen eingesetzt werden
- Verbot des Kaufs und der Einfuhr aller acyclischen Kohlenwasserstoffe aus Russland aufgrund der Bedeutung solcher Materialien für die Generierung erheblicher Einnahmen für Russland
Dienstleistungen
- Vorherige Genehmigungspflicht für alle Dienstleistungen, die der russischen Regierung bereitgestellt werden
- Beschränkungen in Bezug auf die Bereitstellung von KI-Dienstleistungen, Hochleistungsrechnungsdiensten und kommerziellen weltraumbasierten Dienstleistungen für russische Einrichtungen, einschließlich der russischen Regierung
- Verbot, Dienstleistungen zu erbringen, die mit touristischen Aktivitäten in Russland zusammenhängen