Bitte geben Sie Ihre Login-Daten ein
Sie haben keine Login-Daten?
Wir haben alle relevanten Informationen zur A1-Bescheinigung und den europäischen Meldepflichten (Posted Worker) für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.
In unserem neuen Leitfaden geben wir einen Überblick über mögliche Vereinbarungen, die als Grundlage für das mobile Arbeiten im Ausland dienen können. Die Aktualisierung beinhaltet unter anderem alle Informationen zur neuen europäischen Rahmenvereinbarung für Grenzgänger*innen.
Wir haben unsere Checklisten überarbeitet. Die Aktualisierung umfasst vor allem redaktionelle Änderungen, insbesondere die Verlinkung unseres Vertragsmusters für eine Entsendevereinbarung.
Die Aktualisierung der Zusatzvereinbarung umfasst insbesondere redaktionelle Änderungen sowie einen detaillierteren Hinweis zu den Pflichten des Nachweisgesetzes. Wir stellen Ihnen das aktuelle Muster online zur Verfügung.
Die Unternehmen brauchen zeitgerechte Regelungen für das mobile Arbeiten im Ausland. Mit unserem Positionspapier liefern wir konkrete Vorschläge, wie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelwerke flexibler gestaltet werden sollten.
Unabhängig von der Pandemie verschärften sich in den vergangenen Jahren die bürokratischen Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern immer weiter. Wir haben die zahlreichen Änderungen sowohl in unsere aktualisierte Handlungshilfe als auch in die einzelnen "Länderblätter" neu eingearbeitet.
Der internationale Personaleinsatz gestaltet sich immer bürokratischer und bedarf guter Vorbereitung. bayme vbm Mitgliedsunternehmen stehen unsere exklusiven Informations- und Beratungsservices kostenfrei zur Verfügung.
In unserem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema A1-Bescheinigungen bei Auslandsdienstreisen sowie damit verbundene lokale Meldepflichten.
Mit unserem Leitfaden unterstützen wir Sie dabei, Entsendeprozesse im Hinblick auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu definieren und effizient zu gestalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sein Merkblatt zum grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten erneut aktualisiert. Anlass dafür ist die neue Rahmenvereinbarung der europäischen Verwaltungskommission und damit einhergehende Ausnahmen beim anzuwendenden Sozialrecht.
Die europäische Verwaltungskommission hat eine Rahmenvereinbarung erarbeitet. Unter gewissen Voraussetzungen wirkt sich demnach der Anteil der grenzüberschreitenden mobilen Arbeit nicht auf das anwendbare Recht der sozialen Sicherheit aus. Sie finden im Artikel nun auch die Unterzeichnerstaaten.
Im grenzüberschreitenden Personaleinsatz zwischen Deutschland und UK bringen die Folgen des Brexit einige Besonderheiten mit sich. Um Personalabteilungen die Arbeit zu erleichtern, haben wir gemeinsam mit Gesamtmetall unsere Checkliste aktualisiert.
Welche Fragen zu Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht während und nach einer Auslandsentsendung zu beachten sind, fasst die fünfte Auflage aus unserer "Schriftenreihe International" für Sie zusammen.
Durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes zum 01. August 2022 ergeben sich auch neue Informationspflichten beim Auslandsaufenthalt (§ 2 Abs. 2 NachwG) und der Arbeitnehmerentsendung (§ 2 Abs. 3 NachwG). Wir stellen Ihnen für diese Fälle Musterformulierungen zur Verfügung.
Längere Auslandsentsendungen bedürfen einer eigenen rechtlichen Grundlage. In der aktualisierten Fassung unserer Muster-Entsendevereinbarung haben wir die Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie in das Nachweisgesetz entsprechend eingearbeitet.
Mobile Arbeit ist ein zunehmender Trend in der deutschen Wirtschaft, vor allem auch bei Arbeitseinsätzen im Ausland. Wir haben die wichtigsten rechtlichen Aspekte in unserer Handlungshilfe für Sie zusammengefasst.
Unser Inhouse-Training vermittelt Grundlagen- und Expertenwissen rund um den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz (Entsendungen und Dienstreisen). Wir schulen Ihre Mitarbeiter außerdem in allen wichtigen sozialversicherungsrechtlichen Bescheinigungen und lokalen Meldepflichten.
Kontakt in Ihrer Geschäftsstelle
Sobald Sie sich eingeloggt haben, finden Sie hier die passende Kontaktperson in Funktion Ihrer Geschäftsstelle vor Ort.
Log-in
Leitung des ServiceCenters
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
bayme vbmTeams vor Ort
Kontaktformular