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Durch die Neuregelung des Nachweisgesetzes zum 01. August 2022 ergeben sich auch neue Informationspflichten beim Auslandsaufenthalt (§ 2 Abs. 2 NachwG) und der Arbeitnehmerentsendung (§ 2 Abs. 3 NachwG). Wir stellen Ihnen für diese Fälle Musterformulierungen zur Verfügung.
Längere Auslandsentsendungen bedürfen einer eigenen rechtlichen Grundlage. In der aktualisierten Fassung unserer Muster-Entsendevereinbarung haben wir die Umsetzung der Arbeitsbedingungen-Richtlinie in das Nachweisgesetz entsprechend eingearbeitet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im April 2022 mit Blick auf die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen ein Merkblatt zum anwendbaren Recht beim grenzüberschreitenden mobilen Arbeiten veröffentlicht.Nun hat das BMAS das Merkblatt aktualisiert.
Die Europäische Kommission hat in ihrer aktualisierten Industriestrategie angekündigt, ein gemeinsames elektronisches Formular für die arbeitsrechtliche Entsendemeldung („eDeclaration“) zu konzipieren. Wir bewerten den aktuellen Stand.
International
Unabhängig von der Pandemie verschärften sich die bürokratischen Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren immer weiter. Wir haben die zahlreichen Änderungen daher sowohl in unsere aktualisierte Handlungshilfe als auch in die einzelnen "Länderblätter" neu eingearbeitet.
Der GKV-Spitzenverband informiert in seinem Rundschreiben über die rechtliche Bewertung von Homeoffice oder mobiler Arbeit auf Wunsch des Arbeitnehmers im Ausland als Entsendung.
Eine neue europäische Online-Visumplattform soll das Einreichen von Visumanträgen ermöglichen. Die Verordnungsvorschlag besteht aus einer Reihe von Änderungen an einschlägigen europäischen Schengen-Visum-Gesetzgebungen.
Mobile Arbeit ist ein zunehmender Trend in der deutschen Wirtschaft, vor allem auch bei Arbeitseinsätzen im Ausland. Wir haben die wichtigsten rechtlichen Aspekte in unserer Handlungshilfe für Sie zusammengefasst.
Die Arbeitsmarktzulassungsteams (AMZ) der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 01. April 2022 in unveränderter Zuständigkeit organisatorisch der zentralen Aus- und Fachvermittlung (ZAV) zugeordnet.
Mit unserem Leitfaden unterstützen wir Sie dabei, Entsendeprozesse im Hinblick auf das Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu definieren und effizient zu gestalten.
Welche Fragen zu Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht während und nach einer Auslandsentsendung zu beachten sind, fasst die fünfte Auflage aus unserer Schriftenreihe International für Sie zusammen.
Der internationale Personaleinsatz gestaltet sich immer bürokratischer und bedarf guter Vorbereitung. Wir stellen unseren Mitgliedsunternehmen hier exklusiv einen Überblick über den verbandseigenen Informations- und Beratungsservice zur Verfügung.
In unserem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema A1-Bescheinigungen bei Auslandsdienstreisen sowie damit verbundene lokale Meldepflichten.
Im August 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit neue Weisungen zum Aufenthaltsrecht und der Einreise ausländischer Praktikanten erteilt. Das Antragsverfahren wurde nun vereinfacht, wir stellen das neue Formular zur Verfügung.
Die relevanten Informationen zum grenzüberschreitenden Personaleinsatz sowie Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir für Sie in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Ausländische Mitarbeiter können dabei helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Diese Broschüre thematisiert die rechtlichen Besonderheiten der Ausländerbeschäftigung.
Unser neues Inhouse-Training vermittelt Grundlagen- und Expertenwissen rund um den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz (Entsendungen und Dienstreisen). Wir schulen Ihre Mitarbeiter außerdem in allen wichtigen sozialversicherungsrechtlichen Bescheinigungen und lokalen Meldepflichten.
Wir haben unsere Checklisten überarbeitet und die Neuerungen integriert, die durch die Umsetzung der Entsenderichtlinie speziell in Deutschland gelten. Sie finden nun Quellen und Tipps zu den einzelnen Punkten der Checkliste.
Der grenzüberschreitende Mitarbeitereinsatz wird immer bürokratischer und unübersichtlicher. Um unsere Mitgliedsunternehmen optimal zu unterstützen, haben wir unseren QuickCheck erweitert: Sie können nun auch Ihre Prozesse zu Auslandsdienstreisen von unseren Experten überprüfen lassen.
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Leitung des ServiceCenters
Katharina Hörmann
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Auslandsentsendung
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