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International | Information | 10/25
Chinesische Exportkontrollen für Seltene Erden
China hat seine Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden entscheidend ausgeweitet. Betroffen sind weitere Seltene Erden, Technologien im Zusammenhang mit dem Abbau, der Verarbeitung und dem Recycling. Hinzu kommen die Weiterlieferung der kontrollierten Elemente und Güter, die diese enthalten oder mit chinesischer Technologie hergestellt wurden.
Genehmigungsverfahren für Seltene Erden
Am 04. April 2025 führte China erstmals Exportkontrollen für sieben Seltene Erden ein: Samarium, Scandium, Dysprosium, Terbium, Gadolinium, Lutetium und Yttrium. Seitdem müssen ausländische Unternehmen, die diese Rohstoffe aus China importieren, Genehmigungen beim chinesischen Handelsministerium (MOFCOM) beantragen. Dies gilt auch für deren Legierungen, Gemische und Permanentmagnete.
Ausweitungen der Exportkontrollen
- Am 09. Oktober 2025 veröffentlichte MOFCOM die Verkündigung Nr. 61 und die Verkündigung Nr. 62 . Hiermit wurden die chinesischen Exportkontrollen massiv ausgeweitet:
- Weitere Seltene Erden: Seit dem 09. Oktober 2025 unterliegen Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium den chinesischen Ausfuhrkontrollen. Ausländische Unternehmen benötigen eine Genehmigung, wenn sie diese Elemente aus China importieren wollen.
- Technologien: Seit dem 09. Oktober 2025 benötigen chinesische Ausführer eine Genehmigung für die Ausfuhr von Technologien im Zusammenhang mit dem Abbau, dem Schmelzen und der Trennung Seltener Erden, der Metallschmelze, der Magnetherstellung oder dem Recycling von Seltenen Erden. Dies gilt auch für Technologien für die Inbetriebnahme, Wartung und die Reparatur von Produktionsanlagen. Ausfuhr bezeichnet hier nicht nur die Lieferung der kontrollierten Technologie aus China ins Ausland, sondern auch ihre Übertragung innerhalb Chinas an ausländische Personen oder Organisationen.
- Im Ausland hergestellte Güter: Ab dem 01. Dezember 2025 benötigen ausländische Unternehmen eine Genehmigung von MOFCOM, wenn sie folgende Güter in andere Länder und Regionen (außer China) weiterliefern:
1) Güter, die im Ausland hergestellt wurden und einen Anteil von 0,1 Prozent der 12 kontrollierten Seltenen Erden aus China enthalten
2) Güter, die im Ausland mit chinesischen Technologien im Zusammenhang mit dem Abbau, das Schmelzen und die Trennung Seltener Erden, der Metallschmelze, der Magnetherstellung oder dem Recycling von Seltenen Erden produziert wurden
Zudem müssen ausländische Unternehmen dem Empfänger dieser Güter eine Compliance Notice gemäß der Compliance Guidelines der Verkündigung Nr. 61 ausstellen. - Grundsätzliches Genehmigungsverbot: Ausfuhranträge, die für folgende Endverwendungen genutzt oder voraussichtlich genutzt werden, werden seit dem 09. Oktober 2025 grundsätzlich nicht genehmigt:
1) Design, Entwicklung, Herstellung und Verwendung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen
2) Terroristische Zwecke
3) Militärische Verwendung oder Steigerung militärischen Potenzials - Halbleiter: Ausfuhranträge für die Produktion bestimmter Halbleiter oder die Entwicklung Künstlicher Intelligenz mit einer möglichen militärischen Endverwendung bedürfen seit dem 09. Oktober 2025 einer Einzelfallprüfung.
- Technische Unterstützung: Chinesische Staatsbürger, juristische Personen und Organisationen benötigen seit dem 09. Oktober 2025 eine Genehmigung für die Unterstützung von Aktivitäten im Ausland im Zusammenhang mit dem Abbau, das Schmelzen und die Trennung Seltener Erden, der Metallschmelze, der Magnetherstellung oder dem Recycling von Seltenen Erden.