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International | Information
"Defence Readiness Omnibus" soll Verbringung von Verteidigungsgütern erleichtern
Die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union soll beschleunigt und vereinfacht werden. Aufgrund der Bedrohung, die von Russland gegenüber der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ausgeht, hat die Europäische Kommission im Rahmen des Defence Readiness Omnibus einen Richtlinienvorschlag für die Vereinfachung der Verbringung von Verteidigungsgütern und zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG vorgelegt. Die Vereinfachungen sollen einen effizienten europäischen Verteidigungsmarkt sicherstellen und die europäische Verteidigungsbereitschaft stärken. Die EU-Mitgliedstaaten sollen einen schnellen Zugang zu erforderlichen Verteidigungsgütern haben, um wirksam auf Sicherheitsbedrohungen reagieren zu können.
Der Richtlinienvorschlag sieht insbesondere folgende Änderungen vor:
Mögliche Befreiung von der ex-ante Genehmigungspflicht
Für die Verbringung von Verteidigungsgütern, die im Anhang der Richtlinie 2009/43/EG aufgeführt sind, innerhalb der Union ist eine vorherige Erlaubnis in Form einer Allgemein-, Global- oder Einzelgenehmigung desjenigen Mitgliedstaats erforderlich, aus dem das Verteidigungsgut geliefert wird. Die Mitgliedstaaten können die Verbringung von der Plicht zur vorherigen Genehmigung in bestimmten Fällen ausnehmen. Die Liste dieser Fälle soll um folgende fünf Szenarien erweitert werden:
- Die Verbringung ist für ein Organ oder eine Einrichtung der Union oder die Europäische Verteidigungsagentur bestimmt.
- Die Verbringung ist für die Durchführung eines Projekts erforderlich, das im Rahmen eines Unionprogramms für die Verteidigungsindustrie finanziert wird.
- Die Verbringung erfolgt im Rahmen einer strukturierten grenzüberschreitenden Industriepartnerschaft.
- Die Verbringung erfolgt in einem Notfall infolge einer Krise.
- Die Verbringung steht im Zusammenhang mit Hilfe im Militär- und Verteidigungsbereich, die sich aus Maßnahmen der Union nach Art. 28 AEUV ergibt.
Allgemeingenehmigungen für zertifizierte Lieferanten
Bislang können nur zertifizierte Empfänger von Allgemeingenehmigungen profitieren. Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten eine Allgemeingenehmigung für Lieferanten veröffentlichen, die nach Art. 9 Richtlinie 2009/43/EG zertifiziert sind. Diese Unternehmen müssen insbesondere ihre Zuverlässigkeit hinsichtlich der Einhaltung von Verbringungs- und Ausfuhrkontrollvorschriften nachweisen.
Zusätzliche Arten von Allgemeingenehmigungen
Bereits heute können EU-Mitgliedstaaten gemäß EU-Recht andere Arten von Allgemeingenehmigungen veröffentlichen als die in Art. 5 Abs. 2 Richtlinie 2009/43/EG genannten. Nationale Vorschriften schränken jedoch diese vorgesehene Flexibilität der nationalen Kontrollbehörden häufig ein. Daher sieht der Richtlinienvorschlag vor, die Mitgliedstaaten dazu zu verpflichten, die Einführung anderer als der in Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2009/43/EG aufgeführten Allgemeingenehmigungen in ihren Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Eine zusätzliche Art der Allgemeingenehmigung könnte die grenzüberschreitende, konzerninterne Verbringung sein.
Allgemeingenehmigungen für Unionsprogramme für die Verteidigungsindustrie
Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, Allgemeingenehmigungen für die Durchführung von Unionsprogrammen für die Verteidigungsindustrie zu veröffentlichen. Zu solchen Programmen zählt beispielsweise der Europäische Verteidigungsfonds. Diese Allgemeingenehmigungen müssen für alle Verteidigungsgüter des Anhangs der Richtlinie 2009/43/EG gelten. Zudem muss sich der Anwendungsbereich auf alle materiellen wie immateriellen Güter erstrecken, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.
Ausblick
Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission muss vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament angenommen werden, bevor er in Kraft tritt. Danach muss die Richtlinie von den EU-Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden.