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11.09.25 | International | Information
Dual-Use-Güter: Aktualisierung der EU-Kontrollliste
Am 08. September 2025 hat die EU-Kommission eine Delegierte Verordnung angenommen, die dazu dient, neue Dual-Use-Güter in Anhang I der EU-Verordnung 2021/821 aufzunehmen. Damit wird sichergestellt, dass diese Güter unionsweit einheitlich kontrolliert werden. Die Kontrolle dieser neuen Güter war bereits 2024 in den multilateralen Kontrollregimen (z. B. Wassenaar Arrangement) beschlossen worden. Mit der Aufnahme der neuen Dual-Use-Güter wird deren Ausfuhr genehmigungspflichtig.
Die Aktualisierung sieht insbesondere die Aufnahme der folgenden Güter vor:
- Quantencomputer, elektronische Komponenten für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme, kryogene Wafeprüfausrüstung
- Geräte und Materialien für die Herstellung und Prüfung von Halbleitern (z. B. Geräte zur Atomlagenabscheidung, Geräte und Materialien für die epitaktische Abscheidung, Lithografieanlagen, Extrem-Ultraviolett-Masken und -Reticles)
- Integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen für fortschrittliche Computertechnik
- Beschichtungen für Hochtemperaturanwendungen
- Maschinen für die additive Fertigung und zugehörige Materialien
- Peptidsynthesegeräte
Zudem ändert die Delegierte Verordnung bestimmte Kontrollparameter und aktualisiert bestimmte technische Definitionen und Beschreibungen.
Die EU-Kommission stellt eine tabellarische Übersicht über alle Neuerungen zur Verfügung.
Die Delegierte Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten.